Standesamt und kirchliche Hochzeit? „Trau Dich!“

Veröffentlicht am: Freitag, 25. November 2011 von Redaktion in: Allgemein, heiraten

Der schönste Tag Ihres Lebens soll es werden. Dafür müssen Sie einiges tun. Es beginnt mit der Planung der standesamtlichen Hochzeit.

Es gilt die Anmeldung zur Eheschließung oder der eingetragenen Partnerschaft zu tätigen. Dafür sollten alle Dokumente vorliegen. Hinweise dazu gibt Ihnen das von Ihnen  ausgewählte Standesamt.

Tipps von Hochzeit-Premium:

Sie sollten folgendes beachten:

  1.  Die Geburtsurkunden des Paares sind nötig
  2.  Ein Eheversprechen der zukünftigen Eheleute mit  Trauring-Wechsel ist schön
  3.  Eine Ansprache des Standesbeamten, die das Paar vorher mit ihm absprechen  sollte
  4.  Eine Erklärung zum Todesfall, idealerweise mit Sterbeurkunde (dazu beraten auch viele Standesbeamte)

Hinweis: Die Bearbeitung der Dokumente übernimmt der Standesbeamte.

  •  Versenden von Einladungen für die gewünschten Gäste
  •  Evtl. Sekt/Champagner oder Prosecco Empfang vor der Kirche
  •  Nicht vergessen:  mit welchem Gefährt – Limousine, Kutsche, oder das Privatauto mit Blumenschmuck und Blechdosenkette – möchten“ wir“ zum Amt?
  •  Manche mögen beim Verlassen des Standesamtes auch eine Band, einen Geiger, Rosenblüten- oder Reis-Regen
  • Und dann ist es schön, in ein nahegelegenes Restaurant einzukehren.

Info: Standesbeamte  gibt es seit über 100 Jahren. Er ist befugt öffentliche Urkunden auszustellen. Zu seinen Aufgaben gehört außerdem:

  1. Beurkundungen des Personenstandes und der Vorbereitung, das sogenannte  Aufgebot. Das  gibt es  seit dem 1. August 1998.
  2. Anmeldung der Eheschließung gibt es seit dem  1. August 2001
  3. Durchführung der Eheschließung
  4. Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung
  5. Entgegennahme und Beurkundung eidesstattlicher Versicherungen in Personenstandsangelegenheiten
  6. Beglaubigung und Entgegennahme von namensrechtlichen Erklärungen
  7. Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
  8. Führung der Testamentskartei
  9. Entgegennahme von Erklärungen zum Kirchenaustritt

So, wenn sie dies alles beachten und den „bürokratischen“ Part und die schöne Zeremonie im Standesamt hinter sich gelassen haben, kann es in die Kirche gehen.

Hier lautet die entscheidende Frage:  Wo und wie möchten sie sich kirchlich trauen lassen?

Die Wahl der Kirche steht ihnen frei. Sie entscheiden nach Konfession, Geschmack und Ortschaft.

  1. Katholische Trauung (Was Gott zusammengeführt hat, soll Gott nicht scheiden). Üblich wird diese Zeremonie in der Kirchengemeinde der eigenen Pfarrkirche durchgeführt
  2. Evangelische Trauung (Von jetzt an, bis in alle Ewigkeit). Hier kann das Paar entscheiden, ob die Trauung in der Gemeinde der Braut oder des Bräutigams stattfinden soll
  3. Ökumenische Trauung (Vor Gott und der Gemeinde) – bei  verschiedener Konfession des Paares. Die  Konvertierung eines Partners ist nicht nötig. Zu entscheiden gilt aber: möchten „wir“ uns katholisch Trauen lassen mit Beisein eines evangelischen Pfarrers, oder umgekehrt?

Nun zur Wahl des Ortes der Feier.

Hier stehen Ihnen diese Örtlichkeiten zur Auswahl:

  1. Ein Lokal in der Nähe des „Trau Dich“-Ortes
  2. Ein romantisches Ambiente
  3. Eine Burg oder ein Schloss
  4. Und Einiges mehr…

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