Ehevertrag: Ja oder Nein?

Veröffentlicht am: Montag, 9. September 2013 von Administrator in: Ratgeber

Jedem Paar, das heiratet ist es natürlich zu wünschen, dass die Ehe und die große Liebe ein Leben lang halten. In der heutigen Zeit hat sich das Verständnis einer Partnerschaft jedoch stark gewandelt und man sollte sich für den schlimmsten Fall vorbereiten: die Scheidung. Deshalb sollte man sich definitiv mit der Frage auseinandersetzen, ob man gemeinsam mit dem Partner einen Ehevertrag abschließen möchte, oder eben nicht. Wir haben ein paar Tipps zusammengestellt, damit Sie entscheiden können, ob ein Ehevertrag überhaupt sinnvoll für Sie ist.

 

Ehvertrag mit Ringen und RoseRosenkrieg vermeiden

Sollte es zwischen Ihnen und Ihrem Partner wider Erwarten zu kriseln beginnen und eine Scheidung steht kurz bevor, so ist es sinnvoll einen Ehevertrag abgeschlossen haben. Denn dann lässt sich ein Rosenkrieg um Sorgerecht, Unterhalt und die Vermögensaufteilung vermeiden. Aus diesem Grund ist es auch empfehlenswert den Ehevertrag vor der Hochzeit abzuschließen, und nicht erst wenn die Ehekrise ihren Lauf nimmt.

Wann und für wen ist ein Ehevertrag sinnvoll?

Grundsätzlich und grob gesagt gilt: Sind Sie vermögend, oder bringen Sie sogar ein eigenes Unternehmen mit in die Ehe ein, sollten Sie unbedingt einen Ehevertrag abschließen. Sonst kann es im schlimmsten Fall dazu kommen, dass das Unternehmen oder die Firma liquidieren muss, um dem Partner die ihm oder ihr zustehende Hälfte auszuzahlen. Um die finanzielle Pleite nach der Ehe zu vermeiden ist ein Ehevertrag unverzichtbar. Ist kein Ehevertrag vorhanden, so wird nach der Scheidung jedem Partner die Hälfte des Zugewinns zugewiesen.

Dabei gilt der gesetzliche Güterstand mit Zugewinnausgleich. Bis zur Trennung bleiben das Vermögen und die Schulden der beiden Ehepartner getrennt. Niemand haftet für den anderen. Kommt es letztendlich zur Scheidung wird abgerechnet. Der Vermögenszuwachs während der Ehe wird ermittelt und anschließend unter den Partnern aufgeteilt. Außerdem werden die gesetzlichen Rentenansprüche von Mann und Frau aufgeteilt. Dies ist zum Beispiel perfekt für Paare mit Kindern. Derjenige, der das Sorgerecht hat und nichts verdient, hat in diesem Fall keinen Nachteil.

Auf jeden Fall sollte ein Rechtsanwalt den Ehevertrag aufsetzen, damit alle rechtlichen Fragen berücksichtigt werden. Somit sind beide Partner im Falle einer Scheidung bestens abgesichert. Sind sowohl Mann als auch Frau mit dem Ehevertrag zufrieden, wird dieser vom Anwalt an einen Notar weitergeleitet und von diesem abschließend beglaubigt. Ziehen Sie in jedem Fall Experten zu Rate, damit diese Ihre (finanzielle) Situation ideal einschätzen können.

Wie hoch sind die Kosten, um einen Ehevertrag aufsetzen zu lassen?Ehepaar bei Rechtsanwältin

Die Kosten für die Aufsetzung eines Ehevertrags richten sich nach den Gebührenordnungen für Anwälte und Notare. Berechnet werden diese wie folgt: Auf der Grundlage der im Ehevertrag aufgeführten Summen, abzüglich eventueller Schulden. Dies bedeutet für Ehepaare, je größer das Vermögen ist, desto größer werden die Kosten. Beratungskosten für einen Rechtsanwalt können sich auf bis zu 1,500 € belaufen. Sollten Sie jedoch über ein gewisses Vermögen verfügen und dies mithilfe eines Ehevertrages absichern wollen, so ist dies in jedem Fall eine lohnenswerte Investition.

Es gehört zwar zu den unangenehmen Teilen, sich bei der Hochzeitsvorbereitung mit einem Ehevertrag zu beschäftigen, dennoch sollte man sich auch für den schlimmsten Fall vorbereiten. Entscheiden Sie sich für einen Ehevertrag, lassen Sie sich auf jeden Fall von einem Rechtsanwalt beraten. Dieser kann Ihre Situation und die Ihres Partners genau einschätzen und Ihnen eine optimale Hilfestellung geben.

Sie haben sich für einen Ehevertrag entschieden? Oder doch nicht? Wir freuen uns auf jeden Fall über Ihre Kommentare und Anmerkungen zu diesem doch heiklen Thema.

 

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