Ich will – unterm Sternenhimmel

Veröffentlicht am: Dienstag, 15. April 2008 von Redaktion in: Hochzeitsfeier

Weddingplaner können ein Lied davon singen: Gleich zu Beginn eines Gespräches mit den künftigen Eheleuten wird der Wunsch vorgetragen, nicht im Standesamt zu heiraten! Damit ist gemeint, einen besonderen Ort fürs Ja-Wort zu finden, denn ohne eine standesamtliche Trauung geht es grundsätzlich nicht!In Berlin und Brandenburg bieten immer mehr Standesämter einen ganz besonderen Ort für die Trauung an, das herkömmliche Amtszimmer, in dem tags zuvor noch die Gemeindevertreter debattierten ist nicht mehr gefragt.

heiraten im Freien

Standesämter unterstehen gesetzlich den Kommunen, die über Außenstellen befinden. Es ist deshalb für Brautpaare nicht immer nachzuvollziehen, warum man im Osten Brandenburgs im Park heiraten kann, im Norden Berlins aber nicht. Ein professioneller Hochzeitsplaner hat den besten Überblick und kann das Paar bestens beraten.In Berlin ist je nach Bezirk vieles möglich: Das Ja-Wort unterm Sternenhimmel des Planetariums, unter wilden Tieren des Zoos, inmitten exotischer Fische im SeaLife eines Nobelhotels, in der S-Bahn oder auf einem Fahrgastschiff. Sogar eine alte Mühle hat die Hauptstadt zu bieten. Im Land Brandenburg gibt es mehr und mehr die Möglichkeit, die standesamtliche Eheschließung im Park oder am Seeufer zu vollziehen.

Wer so etwas möchte, sollte mit seiner Hochzeitsorganisation sehr früh beginnen und sich nicht unbedingt auf einen besonders beliebten Termin wie den 09.09.09 versteifen. Berlin und Brandenburg bieten den Hochzeitspaaren auch noch viele Außenstellen der Standesämter in ihren Schlössern, Burgen und Türmen, in Villen, Hotels und Kapellen. Hier finden z.B. auch ältere Gäste oder Behinderte in aller Regel einen barrierefreien Zugang.

Ab und an muss sich ein Paar bei seiner Hochzeitsplanung auch von Illusionen trennen. Entgegen landläufiger Auffassungen sind nämlich Eheschließungen durch den Kapitän eines Schiffes auf hoher See nicht möglich. Gültige Eheschließungen erfordern nach deutschem Recht einige Voraussetzungen. Ein Standesbeamter und deutsches Hoheitsgebiet sind nur zwei, an denen nicht gerüttelt wird. Wesentlich großzügiger legt man vielerorts die Vorschrift vom „geschlossenen Raum“ aus. Während in Berlin z.B. Trauungen auf einem Schiff nur dann erlaubt sind, wenn dieses am Ufer vertäut ist und die Zeremonie unter Deck stattfindet, spannt man in einigen Landkreisen Brandenburgs über den Trautisch ein Sonnensegel. Und schon ist man nicht „unter freien Himmel“. So einfach ist das, wenn kreative Verwaltungen einen immer besseren Hochzeitsservice für angehende Eheleute anbieten wollen.

Sylvia Nepicks von Ihr Hochzeitsservice in Berlin
Tel.: 033232 / 4 11 38