Standesamtliche Hochzeit | Standesamtliche Trauung

Veröffentlicht am: Sonntag, 30. Oktober 2011 von admin in:
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STANDESAMTLICH HEIRATEN

Fragen & Antworten – Standesamtliche Trauung.

Sie haben Fragen bezüglich Ihrer kommenden Trauung? Hier finden Sie Antworten auf die geläufigsten Fragen die man zum Thema Trauung haben kann!

Wo melden wir unsere Trauung an?

Am besten suchen Sie gemeinsam mit Ihrem Partner/Ihrer Partnerin das Standesamt in Ihrer Stadt auf und erklären dort mit einer „Anmeldung zur Eheschließung“ (= das frühere „Aufgebot“) Ihre Heiratsabsicht. Natürlich ist es auch möglich, dass nur einer der beiden Verlobten diese Anmeldung tätigt. Für diesen Fall brauchen Sie eine unterschriebene schriftliche Erklärung des Heiratswillens des nicht persönlich anwesenden Partners. Tipp: Formulare für diese Erklärung bekommen Sie entweder vor Ort oder – noch viel unkomplizierter – direkt aus dem Internet: Die meisten Standesämter bieten bereits Vordrucke zum Herunterladen an!

Gibt es Anmeldefristen, die wir beachten müssen? Wenn Sie einen bestimmten Trauungs-Termin wünschen, ist es natürlich ratsam, sich so früh wie möglich mit Ihrem Standesamt in Verbindung zu setzen. Allerdings sollten zwischen der Anmeldung zur Eheschließung bzw. der Festlegung des Termins und der tatsächlichen Trauung nicht mehr als 6 Monate liegen – ansonsten ist eine erneute Anmeldung fällig.

Welche Dokumente müssen wir zur Anmeldung mitbringen?

Wenn beide Partner die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, zudem volljährig sind, noch keine Kinder haben und vorher noch nie verheiratet waren, sind folgende Dokumente ausreichend:

 

• Gültige Personalausweise oder Reisepässe
• Eine aktuelle Aufenthaltsbescheinigung mit Angabe des Familienstandes, der Staatsangehörigkeit und des Wohnsitzes, ausgestellt von dem zuständigen Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes. Tipp: Erkundigen Sie sich vor der Anmeldung bei Ihrem Standesamt, wie aktuell diese Bescheinigung sein muss, um unnötige Wege zu vermeiden!
• Beglaubigte Auszüge aus dem Familienbuch der Eltern (nicht Stammbuch!)
• Nachweise über akademische Grade oder Berufsbezeichnungen, wenn Sie diese in die Heiratsurkunde aufgenommen haben möchten.

 

Anhand dieser Unterlagen wird vom Standesamt überprüft, ob beide Partner die formalen Voraussetzungen für eine Eheschließung erfüllen. Für vorher bereits verheiratete Partner, ausländische Partner, Partner mit bereits vorhandenen Kindern oder noch minderjährige Partner ab 16 Jahren gelten zusätzliche Bestimmungen. Genauere Angaben dazu erhalten Sie am einfachsten per Internet: Klicken Sie auf das offizielle Portal Ihrer Stadt, dort finden Sie sicherlich auch einen Link zu den Informations-Seiten Ihres Standesamtes.

Müssen wir unseren geplanten Familiennamen bereits bei der Anmeldung der Eheschließung bekannt geben?

Wenn Sie wollen, können Sie den gemeinsamen Namen, den Sie nach Ihrer Trauung tragen möchten, bereits bei der Anmeldung der Eheschließung angeben. Spätestens zur Trauung sollte dieser aber feststehen. Nur bei Partnern, die ihre bisherigen Namen nach der Heirat unverändert weiterführen wollen, muss ein einheitlicher Familienname erst bei der Geburt des ersten Kindes erklärt werden.

Wir möchten in einem Standesamt heiraten, das nicht in der Stadt ist, in der wir gemeldet sind – geht das?

Ja, das geht. Sie müssen aber trotzdem die „Anmeldung zur Eheschließung“ bei Ihrem Wohnort-Standesamt tätigen. Dort teilen Sie dem Standesbeamten einfach Ihr Wunsch-Standesamt mit, Ihre Unterlagen werden dann dorthin weitergeleitet. Achtung: Für Trauungen außerhalb des zuständigen Standesamtes werden zusätzliche Gebühren fällig! Zudem kann es sich als sehr sinnvoll erweisen, sich genau nach den Räumlichkeiten (Lage, Größe, Anzahl der Gästeplätze, Dekorationsmöglichkeiten etc.) und der Art und Dauer der Trauungszeremonie zu erkundigen und sich zu informieren, inwieweit Sie selbst Möglichkeiten zur Gestaltung der Feier haben. So können Sie sich und Ihren Gästen unerfreuliche Überraschungen am Tag der Trauung in jedem Fall ersparen!

Ist die Anwesenheit von offiziellen Trauzeugen am Standesamt Pflicht?

Nein. Sie können frei wählen, ob Sie mit einem, zwei oder ohne Trauzeugen heiraten

Wie hoch sind die Verwaltungskosten für eine standesamtliche Trauung?

Die Grundgebühr für die „Anmeldung zur Eheschließung“ und die Überprüfung der formalen „Ehefähigkeit“ beläuft sich derzeit auf 33 Euro. Ist ausländisches Recht zu beachten, beträgt die Grundgebühr 55 Euro. Zusätzlich werden die angefallenen Auslagen erhoben (durchschnittlich ca. 40 Euro).