Eheschließung/Hochzeit wegen Corona verschieben oder absagen

Veröffentlicht am: Dienstag, 23. August 2022 von admin in: Allgemein, Hochzeitsplanung, Hochzeitstag

Eheschließung/Hochzeit wegen Corona verschieben oder absagen

Eine Hochzeit sollte immer der schönste Tag im Leben des Brautpaares sein. Doch seit Corona unser aller Leben beherrscht, ist vieles anders geworden. Somit kann es passieren, dass die Hochzeit kurz vor der Trauung abgesagt werden muss, da Corona wieder einmal außerplanmäßig bei dem zukünftigen Brautpaar oder den Behörden zugeschlagen hat.

Ist es möglich, wegen Corona die Hochzeit kurz vor der Eheschließung abzusagen oder zu verschieben?

Die meisten Paare planen ihre Hochzeit weit im Voraus. Doch aufgrund der verschiedenen Corona-Regelungen haben sich viele Paare dazu entschieden, ihre Hochzeit noch ein weiteres Mal zu verschieben. Denn die meisten möchten den schönsten Tag des Jahres nicht mit Mundschutz auf dem Standesamt verbringen. Zumal bei der Trauung oftmals auch nur wenige Personen mit in den Trausaal dürfen.

Es ist abhängig vom Bundesland, wie die Bestimmungen sind. Denn viele haben ihre Hochzeit weit im Voraus geplant. Aufgrund der Auflagen muss die Feier dann unter Umständen noch einmal umgeplant werden. Auch dies ist mit einem sehr großen Aufwand verbunden und daher keine leichte Situation. Es ist aufgrund der Lage kein schwieriges Unterfangen, den Termin zu verschieben oder auch abzusagen.

Wenn ihr eure Hochzeit verschieben möchtet, muss ein Ersatztermin gefunden werden. Dieser Termin sollte in erster Linie mit dem Standesamt abgeklärt werden. Danach gilt es zu schauen, ob die Location, die ihr euch ausgesucht habt, zu dem Ersatztermin ebenfalls frei ist.

Wie ist der Ablauf bei einer Verschiebung / Absage?

Der Ablauf, um eine Hochzeit zu verschieben oder auch unter Umständen gänzlich abzusagen, ist der gleiche.

  1. Setzt euch zunächst mit dem Standesamt in Verbindung. Dort sagt ihr den Termin entweder ab oder erkundigt euch nach einem Ersatztermin, wenn ihr die Trauung verschieben möchtet.
  2. Ebenso solltet ihr im Anschluss die Location informieren.
  3. Möchtet ihr euch kirchlich trauen lassen, muss auch diese ebenso wie der freie Redner informiert werden. Auch dort gilt es, den Ersatztermin abzustimmen.
  4. Setzt euch ebenfalls mit allen Dienstleistern in Verbindung, die ihr gebucht habt. Es empfiehlt sich, die Termine umzubuchen, um so die Stornokosten so gering wie möglich zu halten.
  5. Anschließend müssen sowohl die Gäste wie auch die Trauzeugen informiert werden. Ändert sich die Anzahl der Gäste nun aufgrund eines neuen Termins, solltet ihr dies den Dienstleistern, die damit direkt in Verbindung stehen, mitteilen. Die Trauzeugen müssen dann in vielen Fällen bei einer Terminverschiebung auch den Junggesellenabschied neu organisieren.
  6. Der Polterabend muss neu geplant werden.
  7. Die Flitterwochen müssen ebenfalls umgebucht oder abgesagt werden. Bei der ersten Variante ist es wichtig, dass der Reisepass und gegebenenfalls die Visa noch gültig sind.

Welche rechtlichen Aspekte müssen beachtet werden?

Gerade im Falle der Corona-Pandemie trifft niemanden die Schuld. Weder euch noch den Dienstleister. Aufgrund dessen wird jeder ein Interesse zur gütlichen Einigung haben. Stornieren wiederum die Behörden den Termin aufgrund des Coronavirus, ist noch nicht vollständig geklärt, ob Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können.

Eine Umbuchung oder eine Absage sind immer mit der Kündigung der geschlossenen Verträge verbunden. Einen sogenannten Werkvertrag, unter den auch die Verträge der Dienstleister fallen, könnt ihr jederzeit kündigen. Dies ist im § 648 S. 1 BGB verankert. Dort ist jedoch auch festgelegt, dass der Auftragnehmer die Vergütung trotz Kündigung verlangen kann.

Tipp: Da es sich in vielen Fällen um Einzelfallentscheidungen handelt, kann keine abschließende Empfehlung gegeben werden. Wendet euch in solch einem besonderen Fall am besten an euren Rechtsbeistand und erkundigt euch, welche Aspekte in eurem Fall beachtet werden müssen.

Welche Kosten fallen in einem solchen Fall an?

Wie hoch die eventuell anfallenden Kosten für eine Stornierung bzw. Umbuchung sind, ist unter anderem vom Dienstleister, den Bedingungen und den abgeschlossenen Verträgen abhängig. In den meisten Fällen ist eine Absage des gebuchten Termins und der damit verbundenen Leistung mit anfallenden Kosten verbunden. Insbesondere dann, wenn der Termin erst kurz vorher abgesagt werden kann. Die Kosten muss dann derjenige übernehmen, der bestellt hat, der Auftraggeber. Abhängig vom Unternehmen, der Dienstleitung und vielen weiteren Aspekten kann es sein, dass ihr den vollen ausgehandelten Preis zahlen müsst. Folgende Dienstleister können jedoch Kosten im Falle einer Umbuchung oder Absage berechnen:

  • Catering
  • Konditoren (Hochzeitstorte)
  • Floristen
  • Fotografen
  • Schneider (Anfertigung des Brautkleides)
  • Individuelle Dienstleister wie dem Erstellen einer Hochzeitswebsite oder einer Hochzeitspapeterie

Tipp: Schlussendlich ist dies jedoch abhängig von euren Verträgen und Sonderregelungen. Schaut dazu am besten in die AGBs, da diese über den gesetzlichen Regelungen stehen.

Fazit

Eine gute Planung ist bei der Verschiebung einer Hochzeit sehr wichtig. Mit der Corona-Pandemie mussten jedoch viele Paare ihre Hochzeit bereits umplanen und etliche Dienstleister und auch Behörden wie das Standesamt sind dahingehend sehr flexibel und verständnisvoll.

In den meisten Fällen kann zügig ein Ersatztermin gefunden werden. Dann solltet ihr jedoch daran denken, eure Dienstleister zu informieren. Dies ist nicht nur aufwendig, es kann auch mit Kosten verbunden sein. Eine Checkliste in diesem Fall sehr hilfreich. Durch einen reibungslosen Ablauf vermeidet ihr unnötige Stornierungskosten.

 

Wir bedanken uns für diesen Gastbeitrag bei: VFR Verlag für Rechtsjournalismus GmbH

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