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    Das Standesamt I in Berlin ist als so genanntes Auslandsstandesamt tätig: Geburten, Sterbefälle oder Eheschließungen Deutscher und ihnen gleichgestellter Personen können hier „nachbeurkundet“ werden, sofern sich die Personenstandsfälle außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ereignet haben. Aus den erstellten Personenstandsbüchern ist dann jederzeit die Ausstellung neuer Personenstandsurkunden möglich.

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