-
Profil
Mitarbeiter:
Fachdienstleiterin: bianca.senk@bad-honnef.de“>Bianca Senk
fon: 02224/184-124
fax: 02224/184-4124
Raum: 015Sachbearbeiterin: karin.gruenenwald@bad-honnef.de“>Karin Grünenwald
fon: 02224/184-125
fax: 02224/184-4125
Raum: 012Sachbearbeiterin: anja.krupop@bad-honnef.de“>Anja Krupop
fon: 02224/184-126
fax: 02224/184-4126
Raum: 013Sachbearbeiterin: elvira.waldorf@bad-honnef.de“>Elvira Waldorf
fon: 02224/184-123
fax: 02224/184-4123
Raum: 012Die Personenstandsregister werden am Ort des Ereignisses (Geburt, Eheschließung, Sterbefall) geführt. Sämtliche Urkunden sind daher nur bei dem Standesamt anzufordern, das diesen Personenstandsfall beurkundet hat, also z.B. beim Standesamt des Geburtsortes.
Aus den bei den Standesämtern geführten Personenstandsregistern werden beweiskräftige beglaubigte Abschriften, Auszüge und folgende Urkunden ausgestellt:
Geburtsurkunden
Die Geburtsurkunde gibt die wesentlichen Daten des Kindes und seiner Eltern wieder.
Eheurkunden
Die Eheurkunde wird im Anschluß an die Eheschließung ausgehändigt. Mit dieser Urkunde können Sie auch Ihre Lohnsteuerklasse ändern lassen.
Beglaubigte Abschrift aus dem als Heiratseintrag fortgeführten Familienbuch
Familienbücher werden für Eheschließungen bis zum 31.12.2008 geführt. Die nachträgliche Änderungen des Namens oder der Wechsel der Religionszugehörigkeit werden eingetragen. Ebenso wird die Auflösung der Ehe durch Tod oder Scheidung der Ehegatten vermerkt.
Neue beglaubigte Abschriften aus dem Familienbuch (nicht Stammbuch) erhalten Sie bei dem Standesamt, wo Sie geheiratet haben.
Sterbeurkunden
Internationale Urkunden (mehrsprachige Personenstandsurkunden) z.B. für Verwendung im Ausland
Mehrsprachige Geburts-, Ehe- oder Sterbeurkunden. -
Mehr Info
Öffnungszeiten:Leider haben wir momentan geschlossen.
Geöffnet Geschlossen Geöffnet Geschlossen Montag 06:00 – 10:00 Dienstag 06:00 – 10:00 Mittwoch 06:00 – 10:00 Donnerstag 06:00 – 10:00 12:00 – 15:30 Freitag 06:00 – 10:00 Samstag Geschlossen Sonntag Geschlossen -
Fotos
-
Karte
-
Bewertungen