Trauzeugen | Hochzeit

Veröffentlicht am: Sonntag, 30. Oktober 2011 von admin in: Allgemein

Die Trauzeugen spielen neben dem Brautpaar – und noch vor den Brauteltern – die ehrenvollste Rolle bei einer grünen Hochzeit.

Trotz der bereits Anfang Juli 1998 abgeschafften Pflicht (im rechtlichen Sinne) bei einer Trauung Trauzeugen anwesend zu haben, hält sich dieser schöne Brauch bis heute. Meistens kommen die Trauzeugen sowohl aus dem Freundes- und/oder Verwandtenkreis der Braut und des Bräutigams.

Vor der Hochzeit ist es Aufgabe der Trauzeugen, dem Brautpaar bei den vielen Vorbereitungen zu helfen und mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. So begleiten sie zum Beispiel das Brautpaar zu den Vorgesprächen im Falle einer kirchlichen Trauung und kümmern sich selbstverständlicherweise um den genauen Ablauf der standesamtlichen Hochzeit und der kirchliche Zeremonie.

Dazu gehören unter anderem die Vorbereitungen und Organisation der verschiedenen Spiele, die zur Unterhaltung der Gäste und als Erinnerung an das schöne Fest geplant und später durchgeführt werden. Außerdem organisieren sie oft den Junggesellenabend und meistens den Polterabend, der mit seinen regional bedingten Besonderheiten zu den vorehelichen Höhepunkten der eigentlichen Hochzeitszeremonie gehört.

Am Hochzeitstag selber fällt ihnen die Aufgabe zu, eine schöne Hochzeitsrede zu halten und diese mit vielen Erlebnissen und Geschichten aus der Jugend und Kinderzeit der Brautleute zu spicken.

Wenn das Brautpaar am Hochzeitsabend die Feier verlässt und manchmal auch eine längere Hochzeitsreise antritt, gehört es meistens noch zu den verabredeten Aufgabe der Trauzeugen, dem Fest bis zum Ende beizuwohnen und (oft unter Mithilfe der Brauteltern) dafür zu sorgen, dass die Geschenke, Briefe und Blumen sicher ins (neue) Domizil der Brautleute gebracht werden, nicht zuletzt müssen sie dann dort solange gut versorgt werden, bis das frisch gebackene Ehepaar wieder im Lande ist.

Ganz herzlich gratuliert Ihnen die Redaktion von hochzeit-premium.de, wenn Sie das große Los gezogen haben und bei Ihren Freunden oder Verwandten Trauzeuge sein dürfen!