Standesamt Chemnitz

Veröffentlicht am: Dienstag, 27. Dezember 2011 von Administrator in: Standesämter

Standesamt Chemnitz

 

Adresse:

Moritzhof
Bahnhofstraße 53
09111 Chemnitz

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Tel: 0371/488 3321

Fax: 0371/488-3397 bzw. 0371/488-3398

eMail: standesamt@stadt-chemnitz.de

 


Website: klick


Ab dem 01. Oktober 2005 werden Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Partner nicht mehr wie bisher durch das Regierungspräsidium sondern durch das Standesamt der Stadt Chemnitz begründet.
Nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz können gleichgeschlechtliche Partner eine Lebenspartnerschaft begründen, wenn sie volljährig, nicht miteinander verwandt und unverheiratet sind und nicht bereits eine Lebenspartnerschaft führen.
Wenn einer der Partner seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz in Chemnitz hat, ist das Standesamt Chemnitz zuständig. In einem Vorgespräch mit dem Standesbeamten wird über die Voraussetzungen, den Verfahrensablauf und die Gebühren beraten. Die Gebühren richten sich nach dem Sächsischen Verwaltungskostengesetz


Eheschließung zur Mittsommernacht 2005

Im Jahr 2005 war es erstmals möglich, zur Mittsommernacht am 24.06.2005 zwischen 19:00 Uhr und 24:00 Uhr den Bund der Ehe im Chemnitzer Rathaus einzugehen. 10 Paare – darunter nicht nur Chemnitzer -haben sich für diesen Termin entschieden.

In Zusammenarbeit mit dem Türmer der Stadt Chemnitz haben die Standesbeamten diesen Abend für die Brautleute und deren Gäste zu etwas Besonderem werden lassen. Um 24:00 Uhr begleitete ein Gute-Nacht-Ruf des Türmers diese Eheschließungen .

Vielleicht wird es auch im nächsten Jahr zur Mittsommernacht möglich sein, sich zu später Stunde das Ja-Wort zu geben.

 

Benötigte Unterlagen zur Eheschließung


Für die Eheschließung sind verschiedene Urkunden vorzulegen. Welche Unterlagen notwendig sind, hängt vom Einzelfall ab. Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass und eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde des Hauptwohnsitzes, die nicht älter als vier Wochen sein darf, sind grundsätzlich vorzulegen. Wenn Sie in Chemnitz gemeldet sind, erhalten Sie die Aufenthaltsbescheinigung bei der Anmeldung der Eheschließung im Standesamt.

Weiterhin brauchen Sie

wenn Sie noch nicht verheiratet waren:

eine Abstammungsurkunde (wird beim Standesamt des Geburtsortes ausgestellt). Die Abstammungsurkunde ist ein Geburtsnachweis in erweiterter Form. Eine Geburtsurkunde ist nicht ausreichend.

eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern, wenn deren Ehe nach dem 01.01.1958 in den alten Bundesländern oder nach dem 03.10.1990 in den neuen Bundesländern geschlossen wurde.
wenn Sie bereits verheiratet waren:

zusätzlich die beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder die Heiratsurkunde der Vorehe und
den Nachweis der Auflösung der letzten Ehe (rechtskräftiges Scheidungsurteil oder die Sterbeurkunde des verstorbenen Partners)

wenn Sie bereits gemeinsame Kinder haben:

die Geburtsurkunde der Kinder und die Vaterschaftsanerkennung
wenn Sie Kinder aus früheren Ehen oder nichteheliche Kinder haben und die elterliche Sorge bei einem der Verlobten liegt:

die Geburtsurkunde der Kinder
Führen Sie einen akademischen Grad und wünschen die Eintragung in das Heirats- und Familienbuch muss dieser mittels Urkunde nachgewiesen werden.

Sollte einer der Verlobten eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder im Ausland geboren oder geschieden worden sein, so ist im vorab unbedingt eine persönliche Vorsprache im Standesamt erforderlich.

Ebenso ist eine Vorsprache im Standesamt erforderlich, wenn die Eheschließung im Ausland stattfinden soll. Das Auswärtige Amt hält Informationen bereit.

Die Anmeldung der Eheschließung


Die Eheschließung kann beim Standesamt des Hauptwohnsitzes oder Nebenwohnsitzes der Partner angemeldet werden. Die Anmeldung sollte persönlich von beiden Verlobten durchgeführt werden. Ist einer der Verlobten verhindert, kann die Anmeldung auch mittels Beitrittserklärung allein angemeldet werden.

Der Standesbeamte hat die Aufgabe, Ihre Unterlagen darauf zu prüfen, dass kein Ehehinderniss vorliegt. Nehmen Sie sich also entsprechend Zeit für die Anmeldung Ihrer Eheschließung. Bitte berücksichtigen Sie, dass bei der Anmeldung bereits Gebühren anfallen.

Sie haben in Chemnitz auch die Möglichkeit an einem Samstag zu heiraten. Informieren Sie sich bei unseren Standesbeamten über freie Termine. Bei Inanspruchnahme ist eine zusätzliche Gebühr von 55 € zu entrichten.

Die Wahl des Trausaals


Das Standesamt Chemnitz bietet Ihnen unterschiedliche Trausäle an, die ihre standesamtliche Trauung zu einem unvergesslichen Erlebnis werden lassen.
Neu im Jahr 2005 ist die Möglichkeit, die Ehe in einem Historischen Straßenbahnwagen zu schließen.

 

Rathaus, Markt 1, 09111 Chemnitz – Turmzimmer, der Marmorsaal und der Agricolasaal


Rathaus, Markt 1, 09111 Chemnitz – Turmzimmer, der Marmorsaal und der Agricolasaal
(10 Gästeplätze)

Agricolasaal (20 Gästeplätze) Marmorsaal (40 Gästeplätze)


Wasserschloß Klaffenbach, Wasserschlossweg 6,
09221 Chemnitz
(50 Gästeplätze) Bürgersaal im Wasserschloß,
Wasserschlossweg 6,
09221 Chemnitz
(150 Gästeplätze)


Rathaus Grüna,
Chemnitzer Straße 109,
09224 Grüna
(25 Gästeplätze) Domsaal des Schaubergwerkes Felsendome Rabenstein,
Weg nach dem Kalkwerk 4,
09117 Chemnitz
(50 Gästeplätze)

 

 


Villa Esche,
Parkstraße 58,
09120 Chemnitz
(ehemaliges Arbeitszimmer) Villa Esche,
Parkstraße 58,
09120 Chemnitz
(Salon mit Parkblick)

Historischer Straßenbahnwagen der Chemnitzer Verkehrs AG
Straßenbahnmuseum,
Zwickauer Straße 164,
09116 Chemnitz


Im Standesamtsbezirk der Stadt Chemnitz ist neben den bisherigen Trauräumen im neuen Jahr (2005) ab sofort auch die Eheschließung in einem historischen Straßenbahnwagen möglich. Der als Trauraum genutzte Waggon befindet sich während der standesamtlichen Zeremonie auf dem Gelände des Straßenbahnmuseums, Zwickauer Straße 164. Zeitpunkt und Ort der Eheschließung sind bitte wie gewohnt bei der Anmeldung zur Eheschließung mit dem jeweiligen Standesbeamten zu vereinbaren.