Katholiken dürfen jetzt auch ohne Standesamt heiraten

Veröffentlicht am: Freitag, 9. Januar 2009 von Redaktion in: Hochzeitsplanung

Was für Heiratswillige lange Zeit unumgänglich war, ist seit Jahresbeginn nicht mehr länger zwangsläufig erforderlich:
Katholische Paare dürfen sich künftig auch ohne standesamtliche Eheschließung kirchlich trauen lassen, die Einwilligung des Bischofs vorausgesetzt. Seitens der Kirche zwar als ‚Ausnahmefall‘ eingestuft, dürfen Katholiken nun vor den Traualtar treten, ohne im Vorfeld vor dem Gesetz den Bund fürs Leben schließen zu müssen. Den Angaben entsprechend müssen die Bischöfe jedoch eine ‚Ordnung für kirchliche Trauungen bei fehlender Zivileheschließung‘ erlassen.
Inhaltlich soll die entsprechende Erlassung das kirchliche Anliegen bekräftigen, dass Paare auch weiterhin die zivilrechtliche Ehe eingehen. Die zusätzliche Heirat vor dem Gesetz soll dafür sorgen, dass die Eheleute besser imstande sind, ihre Pflichten, welche ihnen mit der kirchlichen Trauung zuteil werden, gewissenhaft zu erfüllen.
Im Ausnahmefall muss vom heiratswilligen Paar anhand des „Nihil obstats“ („Nichts steht dem entgegen“) schriftlich bestätigt werden, dass es sich der Tatsache bewusst ist, dass eine kirchliche Eheschließung keinerlei Rechtswirkungen mit sich bringt.

Zudem muss bestätigt werden, dass Pflichten wie die materielle Fürsorge für Kinder und Ehepartner, von den Partner erfüllt werden wollen. Menschen, für die eine Hochzeit ohne Standesamt Vorteile hat, gibt es genügend. Witwen und Witwer beispielsweise können erneut heiraten, ohne dabei gleich ihre Witwenrente ins Wanken zu bringen. Vorteile wie niedrigere Steuersätze oder Freibeträgen fallen bei einer ausschließlich kirchlich vollzogenen Hochzeit allerdings weg.

Die evangelische Kirche bleibt übrigens bei der alten Regelung und setzt der kirchlichen Trauung weiterhin eine Zivileheschließung voraus.