Heiraten in Dänemark

Veröffentlicht am: Donnerstag, 27. Oktober 2011 von admin in:
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DÄNEMARK

Heiraten in Dänemark.

Sie möchten in Dänemark heiraten?

 

Sie möchten in Dänemark heiraten? In Deutschland ist das Heiraten mit einem relativ großen Aufwand an Bürokratie verbunden und damit entsprechend umständlich. Überlegenswert ist daher in manchen Fällen eine Hochzeit in Dänemark.

 

Auch hier gelten aber übliche Gesetze, die die Hochzeit ungültig machen können, wie zum Beispiel das Verbot der Hochzeit bei bestehendem Verwandtschaftsverhältnis, der versuchten Bigamie oder der Unmündigkeit. Fakt ist auf jeden Fall, dass es in Dänemark leichter ist, einen Termin für die Hochzeit zu bekommen, es ist ein kurzfristiges Heiraten oft möglich. Insgesamt werden weniger Dokumente zur Eheschließung benötigt, außerdem gibt es eine Heiratsurkunde, die international gültig ist, was bei weitem nicht immer so ist, wenn im Ausland geheiratet wird. Die Urkunde muss aber, um ihre Gültigkeit zu besitzen, vom dänischen Innenministerium anerkannt werden. Für die Eheschließung sind zwar weniger, aber dennoch einige Dokumente nötig. Wer die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt, der benötigt eine Geburtsurkunde und eine Aufenthaltsbescheinigung, die auf jeder Meldestelle erhältlich ist. In dieser Bescheinigung müssen die Anschrift der betreffenden Person und der Familienstand erkenntlich sein.

 

 

Ausländische Staatsbürger müssen neben der Geburtsurkunde und der Aufenthaltsbescheinigung auch noch eine so genannte Ledigkeitsbescheinigung vorweisen, damit sie in Dänemark einen Hochzeitstermin bekommen können.
Des Weiteren kann es nötig werden, eine so genannte Apostille vorzuweisen. Das ist eine Legalisierung, die eine Bestätigung einer Behörde darstellt, dass eine ihr untergeordnete Behörde die Urkunde ordnungsgemäß ausgestellt hat. Diese Apostillen tragen auf dem Originaldokument einen Stempel, auf dem das Wort Apostille stehen muss. Andernfalls sind sie nicht gültig. Diese Unterlagen werden von Heiratswilligen benötigt, die noch nicht verheiratet gewesen sind. Waren sie aber schon einmal verheiratet, so muss der Nachweis über die rechtsgültige Scheidung, eine Sterbeurkunde bei Verwitweten oder ein anderer Beleg darüber, dass die Ehe aufgelöst wurde, mitgebracht werden. In allen Fällen wird selbstverständlich ein gültiger Reisepass benötigt.

 

Werden Übersetzungen von Urkunden und Dokumenten benötigt, so müssen diese immer beglaubigt sein. Eine eigene Übersetzung ist nicht rechtsgültig und die Übertragung in die dänische Sprache muss durch einen zugelassenen Übersetzer erfolgt sein. Es werden in Deutschland auch dänische oder englische Übersetzungen anerkannt, aber eine Übertragung zum Beispiel der Heiratsurkunde in die deutsche Sprache ist ratsam. Das gilt auch für die anderen Dokumente, die zur Hochzeit mitgebracht werden müssen, falls sie danach noch in Deutschland benötigt werden sollten. Grundsätzlich kann man überall in Dänemark heiraten, zu beachten sind aber die Unterschiede in der Aufenthaltspflicht, die lokal auftreten. In einigen Kommunen müssen die zukünftigen Eheleute mindestens drei Tage Aufenthalt nachweisen können, erst dann wir die Trauung durchgeführt. Hier empfiehlt es sich, sich rechtzeitig darüber zu informieren, damit die Eheschließung dann wie geplant stattfinden kann.

 

Es gibt eine Reihe von Standesämtern, die gern Auskunft erteilen und bei denen die Trauung auch stattfinden kann.
Das sind zum Beispiel die Standesämter in der Bredebro Kommune, in der Tonder Kommune, in der Aabenraa Kommune oder in dem Rathaus von Aarhus. Weiterhin sind die Standesämter Verde, Ribe oder Odense auskunftsfähig, natürlich auch die in den anderen Städten. Es ist auch möglich, zum Beispiel auf der Insel Fünen zu heiraten. Dort bietet sich das Hotel Hvedholm Schloss an, in dem eine Hochzeit mit ganz besonderem Flair möglich ist. Nähere Informationen zum Hotel und seinen Kapazitäten findet man bei www.danischehotels.de

 

Für gehobene Ansprüche ist auch das Marriott Hotel in Kopenhagen sehr geeignet. Interessant sind eventuell auch die Angebote in der Logumkloster Kommune, in der Sonderborg Kommune, in der Haderslev Kommune oder in Esbjerg.

 

Für die Eheschließung in Dänemark werden natürlich auch einige Kosten fällig, wie dies in Deutschland auch der Fall ist.
Es wird zum Beispiel eine Überprüfung sämtlicher Dokumente angestrebt, die den Heiratswilligen ungefähr 65 Euro kostet. Müssen Unterlagen noch vor Ort übersetzt werden, weil dies im Heimatland nicht geschehen ist, so muss der Übersetzer bezahlt werden. Die Überprüfung der Unterlagen dauert übrigens ungefähr vier Tage, während derer man sich in Dänemark aufhalten muss. Es ist aber nur nötig, im Land zu bleiben, die Kommune, in der geheiratet werden soll, darf durchaus verlassen werden. Es ist aber immer ratsam, zumindest eine Handynummer zu hinterlassen, unter der man ständig erreichbar ist. Sonst tauchen vielleicht Fragen von Seiten der Behörden auf, die unbedingt geklärt werden müssten, ehe die weitere Bearbeitung der Dokumente vonstatten gehen kann. Damit würde sich die Eheschließung nur unnötig verzögern. Ist es nicht die erste Hochzeit für das Brautpaar, so dauert die Überprüfung unter Umständen sogar noch länger, am besten ist es, die ungefähre Dauer im Vorab zu erfragen.

 

Bei der Trauung selbst müssen zwei Zeugen beigebracht werden.
Es ist wichtig, dass zumindest einer der Partner Dänisch versteht, er kann dann für den anderen Partner übersetzen. Spricht keiner der beiden Dänisch, muss ein Dolmetscher bestellt werden, die Kosten dafür sind vom Brautpaar zu tragen. Es ist zudem Voraussetzung für eine legale Schließung der Ehe in Dänemark, dass sich beide Partner verständigen können, in welcher Sprache auch immer. Andernfalls kann die Trauung von Seiten der Behörden verweigert werden. Nach der Trauung muss die Ehe noch vom Innenministerium legalisiert werden, was ebenfalls eine gewisse Zeit dauert. Das kann in einem Tag erledigt sein, kann aber auch mehrere Tage dauern. Ohne diese Legalisierung ist die Ehe jedoch weder in Dänemark noch in einem anderen Land gültig.

 

Nach der Eheschließung und den vielleicht gleich in Dänemark verbrachten Flitterwochen muss man in Deutschland zum Einwohnermeldeamt gehen und dort seinen Ehepartner anmelden.
Des Weiteren muss man, wenn der Partner ein ausländischer Partner ist, mit der Heiratsurkunde, dem Reisepasse und einem Passfoto eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Diese ist in der Regel für drei Jahre gültig.

 

Empfehlenswert ist nach der Rückkehr nach Deutschland ein Gang zum hiesigen Standesamt.
Dort kann ein Buch der Familie angelegt werden, was zukünftige Abschriften, die in beglaubigter Form benötigt werden, erleichtert. Außerdem wird dort der eigene Status in Bezug auf das eheliche Recht und die weitere Führung der Namen festgehalten. Auf jeden Fall gehört zu einer Eheschließung in Dänemark ein gehöriges Maß an Planung und Vorabwissen, damit es nicht zu Komplikationen kommt. Schließlich soll doch die Hochzeit der schönste Tag im Leben sein.

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