Hallo, mein Name ist…! Wie denn eigentlich?

Veröffentlicht am: Freitag, 2. August 2013 von Administrator in: Ratgeber

 

Hallo, mein Name ist…! Wie denn eigentlich?

 

Zu einer geordneten Hochzeitsplanung gehört nicht nur das Finden eines passenden Brautkleides, das Bestellen der Blumen, das Finden einer guten Location zum Feiern oder das Besprechen des Menüs mit dem Caterer. Es gibt noch einen weiteren wichtigen Punkt über den man sich einige Gedanken machen sollte: der Name. Welche Optionen gibt es bezüglich des Namens bei der Hochzeit? Was ist möglich, was nicht? Wir wollen allen Heiratswilligen einige Möglichkeiten aufzeigen, die bei der richtigen Entscheidung weiterhelfen sollen.

 

 

Wer die Wahl hat, hat die Qual!

 

Soll Frau nach der Hochzeit ihren eigenen Namen behalten oder den des Mannes annehmen? Oder soll es doch ein Doppelname sein? Wir stellen Ihnen die drei gängigsten Möglichkeiten vor und können Ihnen hoffentlich bei dieser schwierigen Entscheidung weiterhelfen.

 

Möglichkeit Nr.1: Name des Partners annehmen

 

Entweder nimmt die Frau den Namen ihres Mannes an oder es läuft anders herum. Der Mann nimmt den Namen seiner Frau an. Diese Option wird heutzutage nur von wenigen Paaren gewählt. Die meisten Frauen entscheiden sich immer noch dafür, den Nachnamen ihres Partners anzunehmen. Der Trend geht jedoch in eine andere Richtung.

 

Möglichkeit Nr.2: Name behalten

 

Für viele Frauen ist es wichtig den eigenen Namen zu behalten, gerade wenn es sich um einen außergewöhnlichen Nachnamen handelt. Damit soll ein Stück Familiengeschichte und auch Tradition bewahrt werden.

 

Sollten Sie sich gemeinsam mit Ihrem Partner für diese Option entschieden, gibt es einige Punkte zu beachten. Wenn Sie Kinder haben wollen, müssen Sie spätestens einen Monat nach der Geburt des Babys festlegen, welchen Namen es tragen soll. Unterschiedliche Nachnamen für Ihre Kinder sind nicht möglich. Für den Fall, dass Sie sich nicht einigen können, wird das Bestimmungsrecht vom Familiengericht einem der Elternteile übertragen.

 

Möglichkeit Nr.3: Der Doppelname

 

Sie sind hin- und hergerissen und können sich nicht wirklich entscheiden? Dann ist die Wahl eines Doppelnamen womöglich die passendste Entscheidung. In diesem Fall nimmt die Frau den Namen des Mannes an, behält aber auch ihren eigenen. Die Reihenfolge der beiden Namen können Sie jedoch frei wählen.

 

Doch auch bei dieser Möglichkeit müssen sich die Eheleute einigen können. Sie müssen gemeinsam mit Ihrem Partner festlegen, welcher Name der Ehename wird und welcher der Begleitname. Es ist nämlich nicht erlaubt, dass beide Eheleute einen Doppelnamen führen. Entweder darf nur die Frau, oder nur der Mann den neu entstehenden Doppelnamen tragen. Der Geburtsname dieses Partners ist auch der Begleitname. Der Doppelname kann allerdings nicht an die Kinder weitergegeben werden. Diese erhalten in jedem Fall den Ehenamen, welcher zuvor von den Eltern festgelegt wurde.

 

Die Entscheidung ist endgültig

 

Haben Sie sich einmal auf den Ehenamen festgelegt, so ist diese Entscheidung nicht mehr rückgängig zu machen. Lediglich im Falle einer Scheidung oder Verwitwung kann die Frau wieder ihren Geburtsnamen annehmen. Weiterhin kann die Frau den zuvor gewählten Ehenamen voranstellen oder anfügen. Die Kinder erhalten dann den Ehenamen. Im Fall einer erneuten Heirat darf die Frau einen neuen Ehenamen oder Doppelnamen führen.

 

Wie haben Sie sich bei Ihrer Hochzeit entschieden? Haben Sie sich viele Gedanken bis zur Entscheidung gemacht oder fiel Ihnen die Wahl leicht? Oder heiraten Sie bald und müssen sich noch entscheiden? Wir freuen uns auf Eure Kommentare!